Wir zeigen Ihnen, wie!
Und ganz nebenbei übernehmen wir die Antragstellung und Dokumentation zur Nachweisführung.
Sprechen Sie mit uns!
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und stellen die richtigen Weichen!
Krankenhauszukunftsfonds
Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1
Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV)
Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische
Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln
nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen
Sie erreichen uns unter Tel. 02371-24168 oder nehmen Sie direkt per E-Mail Kontakt mit uns auf!