Krankenhauszukunftsfonds

Wir zeigen Ihnen, wie!

Und ganz nebenbei übernehmen wir die Antragstellung und Dokumentation zur Nachweisführung.

Sprechen Sie mit uns!

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten auf und stellen die richtigen Weichen!

Krankenhauszukunftsfonds Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen
Krankenhauszukunftsfonds Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen